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Abgabefrist der Steuererklärung verlängert sich durch Steuerberater

Andrey Popov - stock.adobe.com

Mit steuerlicher Vertretung ist die Abgabefrist für die jährlichen Steuererklärungen automatisch durch die sogenannte „Quotenregelung“ bis max. März des zweifolgenden Jahres verlängert. Durch eine IT-Umstellung seitens der Finanz zeigt FinanzOnline aktuell falsche Abgabefristen.

Allgemeine Abgabefrist 30. Juni 2024

Jahressteuererklärungen 2023 sind – sofern über FinanzOnline abgegeben – bis 30. Juni des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Betroffen sind folgende Erklärungen:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften
  • jeweils plus Beilagen

Mit steuerlicher Vertretung bis März des übernächsten Jahres

Wer von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater vertreten wird, fällt in die Quotenregelung. Diese sieht vor, dass bis spätestens März des zweitfolgenden Jahres alle Steuererklärungen einer Kanzlei eingereicht werden müssen. Allerdings muss die Abgabe beginnend mit Oktober gleichverteilt in monatlichen Quoten erfolgen.

Umstellung der Quotenregelung bringt Fristenchaos

Mit dem Steuererklärungsjahr 2023 wurde die Quotenregelung grundlegend technisch und organisatorisch verändert. Nicht nur für uns bedeutet das eine Menge Arbeit, auch die Finanz muss ihre IT komplett umstellen. Im Zuge dieser Umstellung, wurden alle Quotenfälle in FinanzOnline mit Abgabefrist 1.7.2024 angeführt. Dies ist jedoch nicht korrekt und wird laut Finanzministerium bis Ende Juni 2024 korrigiert.

Für Sie als Klientin und Klient ändert sich nichts. Sie genießen weiterhin die verlängerten Abgabefristen. Sollten Sie eine entsprechende Information in FinanzOnline finden, kann diese getrost ignoriert werden.

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